Corona Regeln - Single–Freundeskreis–Favorit-Wiesbaden–Nichtraucher

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Wir, Singles im Rentenalter und jünger, wandern jeden zweiten Sonntag bei fast jedem Wetter, ab 13 Uhr.

25 Jahre Favorit
Die Freizeit aktiv gestalten und nette Leute kennenlernen.
Nicht kommerziell, keine Partnervermittlung

Nächste Sonntagswanderung am 28.04.2024
Nächster Stammtisch am 02.05.2024

Wir wollen eine alte Tradition aufleben lassen.Welche? Tageswanderungen! In der Vergangenheit haben wir solche angeboten, warum nicht aufs Neue? Melde sich, wer Lust hat, mitzumachen. Wer möchte eine Tageswanderung organisieren?
Ansprechpartner:  01792298461 Bodo
Bei Favorit ist Eigeninitiative gefragt,jeder kann aktiv werden. Ihr könnt alles, was Euch am Herzen liegt, anbieten.
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Corona Regeln

Bis die Corona-Schutzverordnung zum 7. April 2023 ausläuft, gilt lediglich weiterhin für Besucher:innen in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen die Maskenpflicht.
Im Rahmen ihres Hausrechtes können Einrichtungen eine Masken- oder Testpflicht vorsehen. Die Einrichtungen können nach den Begebenheiten vor Ort entscheiden, welche Schutzmaßnahmen insbesondere für gefährdete Gruppen notwendig sind.

Corona-Pandemie
Land hebt Maskenpflicht in Bussen und Bahnen auf
Die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wird in Hessen am 2. Februar 2023 aufgehoben. Einen entsprechenden Beschluss hat jetzt das Kabinett gefasst.
„Die Infektionszahlen sind niedrig, und die Lage in unseren Krankenhäusern ist aktuell beherrschbar. Wir können diesen Schritt also verantworten und die Maskenpflicht in unseren Bussen und Bahnen aufheben“, sagten Hessens Ministerpräsident Boris Rhein und Sozialminister Kai Klose. „Damit geht gleichzeitig auch mehr Verantwortung einher. Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Es ist also wichtig, dass sich alle weiterhin schützen und auf ihre Mitmenschen achten.“
Ab dem 2. Februar gilt die Maskenpflicht (FFP2) – aufgrund des Bundesinfektionsschutzgesetzes – dann nur noch beim Betreten von medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Das sind beispielsweise Krankenhäuser, Pflegeheime und Arztpraxen. „Das Tragen einer Maske ist weiterhin sinnvoll und empfehlenswert, beispielsweise bei dichtem Gedränge“, erläuterten Rhein und Klose. „Wir werden die Situation weiter im Blick behalten und beobachten, wie sich das Virus entwickelt.“


Corona-Regeln
Alle aktuellen Regeln im Überblick (Stand: 19.01.2023):
  • Verhalten Sie sich so, dass Sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzen.
  • Berücksichtigen Sie eigenverantwortlich und situationsangepasst die allgemeinen Empfehlungen zu Hygiene und Tragen einer medizinischen Maske, insbesondere in Innenräumen, in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs und in Gedrängesituationen.
  • Lassen Sie besondere Vorsicht walten bei persönlichen Begegnungen mit Menschen, für die bei einer Infektion mit dem Coronavirus ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf besteht (Empfehlung: vorsorgliche Testung!).
  • Berücksichtigen Sie bei privaten Zusammenkünften die räumlichen Gegebenheiten und treffen Sie angemessene Hygienemaßnahmen zum Schutz der Teilnehmenden.
  • Achten Sie in geschlossenen Räumen auf eine angemessene und regelmäßige Belüftung.
  • Vermeiden Sie bei akuten Atemwegssymptomen möglichst persönliche Begegnungen mit Angehörigen anderer Haushalte bis zu einer Abklärung der Ursachen.
  • Sollten Sie mit einer mit dem Coronavirus infizierten Person in einem Haushalt leben oder eine sonstige enge Kontaktperson infizierter Personen sein, reduzieren Sie persönliche Begegnungen mit Angehörigen anderer Haushalte für einen Zeitraum von mindestens fünf Tagen, insbesondere, wenn Sie über keinen ausreichenden Immunstatus aufgrund Impfung oder Genesung verfügen (Empfehlung: tägliche Testung!).

Anstelle der Isolationspflicht gilt ab Mittwoch, 23. November 2022:
Für positiv getestete Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren besteht mindestens fünf Tage nach dem ersten positiven Test:
  • eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung. Unter freiem Himmel kann die Maske unter Einhaltung der Abstandsregeln (1,5 Meter) abgesetzt werden.
  • ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot für Krankenhäuser, Altenheime, Obdachlosenunterkünfte sowie weitere Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder erhöhten Infektionsgefahren – sowohl für Besucher wie auch für Personal. Vom Betretungsverbot ausgenommen sind unter anderem Personen, die in der Einrichtung behandelt beziehungsweise betreut werden, sowie Polizei- und Rettungskräfte, soweit dies zur Erfüllung des Auftrages zwingend erforderlich ist.
Ab 01.10.2022 für Hessen

Am Samstag, 1. Oktober 2022, trat eine neue Corona-Verordnung in Kraft. Mit dieser angepassten Corona-Schutzverordnung – zu finden unter "Rechtliche Grundlagen" – bleiben die Regeln im Kern zunächst unverändert bestehen. Dieser Schritt ist nötig, da es durch das neue Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG) eine neue gesetzliche Grundlage gibt.

Die wichtigsten Regeln im Überblick:
  • auch weiterhin Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr, weil hier regelmäßig viele und ständig wechselnde Menschen auf engem Raum zusammenkommen. Eine medizinische Maske ist weiterhin ausreichend, eine FFP2-Maske wird aufgrund des besseren Schutzes empfohlen.
  • Neu: Das bundesweit geltende Bundesinfektionsschutzgesetz schreibt ab 1. Oktober das Tragen einer FFP2-Maske (oder vergleichbar) im Fernverkehr vor. Eine medizinische Maske ist hier nicht mehr ausreichend.
  • FFP2-Pflicht – aufgrund des Bundesinfektionsschutzgesetzes zudem beim Betreten von vulnerablen Einrichtungen. Das sind beispielsweise Krankenhäuser und Pflegeheime. Besucherinnen und Besucher müssen sich dort auch weiterhin vorab testen. Ein aktueller Schnelltest ist ausreichend.
Ab 02.04.2022 für Hessen



Basisschutz = Maskenpflicht im ÖPNV, in Krankenhäusern, Pflege- und Altenheimen, in Arztpraxen, beim Rettungsdienst oder auch in Sammelunterkünften für Obdachlose und Geflüchtete + wo das Hausrecht es vorschreibt.
Testpflicht nur noch in Krankenhäusern und Pflege- und Alteneinrichtungen.
In hessischen Schulen bis Ende April drei Tests pro Woche - für Ungeimpfte sind sie Pflicht.
Ab 02.04.2022 für Hessen















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